Handelskammer ist nicht gleich Handelskammer im USA-Geschäft
Juli 5th, 2009 by Redaktion
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Warnung: Nicht überall, wo “German American Chamber of Commerce” drauf steht, ist auch “Deutscher Industrie-Und Handelskammertag, German American Chambers of Commerce” drin – also die US-Außenhandelsorganisation des deutschen DIHT und der AHK. Eine aktuelle Klage vor einem Bezirksgericht in Kalifornien wirft Licht in eine dunkle Ecke der deutsch-amerikanischen Wirtschaft.
Höchste Zeit, meinen Eingeweihte. Denn findige Geschäftemacher aus Deutschland machen sich das Handelskammer-Verwirrspiel in den USA schon länger zu Nutze. Sie vertrauen darauf, daß ihre arglosen deutschen Kunden nicht wissen, daß sich in den USA sozusagen jeder Hans und Franz “Chamber of Commerce” nennen kann.
Der Begriff an sich ist als “generic term” (vereinfacht übersetzt: “allgemein gebräuchlicher Begriff”) rechtlich in den USA nicht geschützt. Das selbe gilt auch für den Begriff “German American”. Diese Tatsache ist aber vielen deutschen Unternehmen, die sich in den USA ansiedeln wollen, nicht bekannt. Auch Praktikanten und Jobsucher aus Deutschland tappen immer wieder in diese Falle.
Mit einer Klage gegen eine deutsch-amerikanische Firma in San Diego will die offizielle deutsche Außenhandelskammer-Organisation in den USA offenbar dem Wildwuchs bei den selbsternannten German American Chambers of Commerce in den USA rechtlich einen Riegel vorschieben.
Die Klage (Case Number: 3:2009cv01115) “Deutscher Industrie-Und Handelskammertag et al v. German American Chamber of Commerce California, Inc et al” wurde am
22. Mai 2009 eingereicht. Kläger sind “Deutscher Industrie-Und Handelskammertag, German American Chambers of Commerce IP Holdings, Inc and German American Chamber of Commerce, Inc”. Die Beklagten: die sogenannte “German American Chamber of Commerce California, Inc, Steve Riedel and Peggy Fleming”.
Grund für die Klage: “Trademark Infringement”. Der deutsche Industrie- und Handelskammertag und die German American Chambers of Commerce IP Holdings machen einen Markenrechtsverstoß geltend. Und das keine Minute zu früh, meinen deutsch-amerikanische Wirtschaftsexperten.
Doch wie klar liegt der Fall wirklich? Allzu lange, so kritisieren Insider bereits seit Jahren, habe die deutsche Außenhandelskammer (AHK) – in den USA, aber auch in Deutschland – “kreativen” Mißbrauch und transnationale Verwirrspiele mit dem Begriff “German American Chamber of Commerce” mehr oder weniger stillschweigend geduldet.
Dafür könnte es mehrere Gründe geben, vermuten Kenner der Szene. Angeführt werden u.a.:
Eine Markenschutz-Klage wie jetzt in San Diego, Kalifornien, eingereicht, birgt immer auch das Risiko, daß auch deutsche Firmen auf den Hintergrund des Rechtsstreits aufmerksam und an diese Tatsache erinnert werden.Dann würden sie sich womöglich eine Mitgliedschaft in einer “German American Chamber of Commerce”, welcher Coleur auch immer, zwei mal überlegen. Handelt es sich doch dabei zum Teil um private Beraterfirmen oder steuerbefreite Organisationen, deren Inhaber oder Direktorium den kreativen Einfall hatte, “German American Chamber of Commerce” auf Etagenschild und Briefkopf drucken zu lassen.
Vor allem junge (IT) Firmen aus Deutschland, die sich zum Beispiel im Silicon Valley oder in Florida ansiedeln, haben das bereits erkannt und verzichten ganz auf Mitgliedschaft. Sie werden im Zweifelsfall lieber gleich Mitglied einer offiziellen lokalen oder regionalen amerikanischen Handelskammer.
Beispiel: die beklagte Organisation in dem jetzt in San Diego, Kalifornien anhängigen Verfahren (“German American Chamber of Commerce California, Inc” ) firmiert laut .de-Webseite in Deutschland unter einer Adresse in San Diego, aber auch im sächsischen Leipzig, und wirbt – auf Deutsch – mit einem “Praktikum bei der Deutsch Amerikanischen Handelskammer in Kalifornien” (Stand: 5. Juli 2009).
Offenbar also ist die Marken-Rechtslage, die DIHT / AHK nun gerne von Richter Dana M. Sabraw in San Diego, Kalifornien aufgehellt sehen würden, noch nicht einmal im heimischen Leipzig geklärt.
Das für Firmen und Jobsucher aus Deutschland verwirrende Hütchenspiel (amerikanisch: “bait-and-switch”) um “echte” und “falsche” Handelskammern, .com und .de Internet-Domains hat dazu geführt, daß beispielsweise das unabhängige Germany-USA Career Center (full disclosure: ein Florida-Stellenmarkt-Partner) auf seiner Homepage einen klärenden Disclaimer angebracht hat.
Auf diese Weise will das Germany-USA Career Center deutlich machen, daß es als privates Unternehmen nichts mit den Beutelschneidereien selbsternannter “Handelskammern” zu schaffen hat; auf der Hauptseite des Karriere-Portals für die deutsch-amerikanische Wirtschaft wird betont: “We are not a Chamber of Commerce, deutsch-amerikanische Handelskammer, so-called German American Chamber of Commerce, or Außenhandelskammer.”
Das binationale Kammer-Spiel droht offenbar, die AHK-Marke(n) so nachhaltig zu beschädigen, daß sich die deutsche Außenhandelskammer-Repräsentanz in den USA nun zu rechtlichen Schritten gezwungen sieht. Also, ab nun im USA-Kammertheater: Germanische Wirtschaftshelden gegen teutonische Abzocker, “gute” gegen “böse” Kammern?
Wenn’s denn so einfach wäre. Ein weiterer pikanter Hintergrund des derzeit beim Bezirksgericht in San Diego in Kalifornien anhängigen Verfahrens: Kläger und Beklagte verbindet eine trauliche gemeinsame Vergangenheit.
Der in der Klageschrift als Beklagter benannte deutsche Unternehmer Steve Riedel aus Leipzig leitete 1999-2003 die deutschen Büros der German American Chamber of Commerce of the Western United States, Inc. (GACC West) in Leipzig und Erfurt.
Die GACC West mußte 2003 den Betrieb einstellen. Die Geschäfte der AHK-GACC an der Westküste werden seither von der German American Chamber of Commerce in New York City aus geführt, über eine Niederlassung in San Francisco.
Auf die Fortsetzung der deutsch-amerikanischen Kammer-Charade darf man gespannt sein.
Gerd Meissner
Der Autor dieses Blog-Beitrags lebt als Personalberater und Journalist in den USA und gilt als ausgewiesener Fachmann für die deutsch-amerikanische Wirtschaft. Er war Mitglied und Direktor der German American Chamber of Commerce of the Western United States, Inc., und ist Mitgründer des Germany-USA Career Center (www.germany-usa.COM), das in Kooperation mit der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer entwickelt wurde. Sein Buch “SAP – Inside the Secret Software Power” (McGraw-Hill) ist in Deutschland unter dem Titel “SAP – die heimliche Software-Macht” bei Hoffmann & Campe und als Taschenbuch bei Heyne erschienen.
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Januar 1st, 2011 at 12:41 pm
[...] Warnung: Nicht überall, wo German American Chamber of Commerce drauf steht, ist auch DIHT German American Chambers of Commerce drin. (http://www.florida-stellenmarkt.com/2009/07/handelskammer-ist-nicht-gleich-handelskammer/) [...]